Haftungsverteilung bei einem Unfall im Bereich einer Grundstücksausfahrt
OLG Hamm, vom 26.06.2000 - Aktenzeichen 6 U 116/99
DRsp Nr. 2008/13594
Haftungsverteilung bei einem Unfall im Bereich einer Grundstücksausfahrt
Kommt es in einem Abstand von 50 m hinter einer Einmündung zu einer Kollision zwischen einem von dort auf die Straße aufgefahrenen und einem nachfolgenden Fahrzeug, so ist von hälftiger Mithaftung auszugehen.