Der Kläger fuhr am 2. August 1956 gegen i6.45 Uhr mit seinem Motorrad (BMW 245 cm) auf der Bundesstraße ... von B. in Richtung C. Im Beiwagen saß seine Ehefrau, die frühere Mitklägerin H. Südlich von W. überholte sie der von dem Beklagten B. gesteuerte 1 t-Lieferwagen des Beklagten St. Als B. davon Abstand nahm, ein vor dem Kläger fahrendes Langholzfuhrwerk auch noch zu überholen, stieß sein Lieferwagen beim Kilometerstein 10,5 gegen die Stammenden dieses Fuhrwerks. Der Kläger fuhr fast gleichzeitig mit seinem Motorrad gegen die Rückwand des Lieferwagens. Dabei wurden der Kläger und seine Ehefrau verletzt.
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