Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen
LG Mainz, vom 12.03.2002 - Aktenzeichen 6 S 104/01
DRsp Nr. 2008/13697
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen
Biegt ein Fahrzeug nach links in eine Vorfahrtstraße ab und kommt es dort zu einer Kollision mit einem die Gegenfahrbahn benutzenden entgegen kommenden Fahrzeug, so ist von einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Linksabbiegers auszugehen, wenn der Vorfahrtberechtigte die Kollision durch Anpassung der Geschwindigkeit hätte vermeiden können.