Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Einbiegen in ein Grundstück
OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1992 - Aktenzeichen 13 U 134/92
DRsp Nr. 2006/6465
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Einbiegen in ein Grundstück
»Haftungsverteilung 2/3 : 1/3 zum Nachteil desjenigen, der nach rechts in ein Grundstück abbiegt und mit einem von hinten kommenden Fahrzeug kollidiert, welches ihn - trotz fehlenden Blinkens nach links - rechts überholt.«