OLG Hamm, Urteil vom 28.09.1992 - Aktenzeichen 6 U 45/92
DRsp Nr. 1994/10389
Haftungsverteilung bei einem gestellten Unfall
»Sind bei einem "gestellten Unfall" nur die beiden Fahrzeugführer an der Unfallabsprache beteiligt, so kann der nicht beteiligte Eigentümer des geschädigten Fahrzeugs vom ebenfalls nicht beteiligten gegnerischen Fahrzeughalter und dessen Haftpflichtversicherer in der Regel hälftigen Ersatz seines Schadens verlangen.«