Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines auf die Fahrbahn laufenden Hundes
LG Köln, Urteil vom 12.02.1986 - Aktenzeichen 19 S 248/85
DRsp Nr. 1994/14957
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines auf die Fahrbahn laufenden Hundes
Bremst ein Fahrzeug, weil plötzlich und unerwartet ein Hund auf die Fahrbahn läuft und fährt ein weiteres Fahrzeug auf, so steht diesem ein Anspruch auf Ersatz von 1/3 seines Schadens gegen den Hundehalter zu.