Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Anfahren an einer Verkehrsampel
OLG Köln, Urteil vom 19.03.1986 - Aktenzeichen 2 U 167/85
DRsp Nr. 1994/12385
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Anfahren an einer Verkehrsampel
Kommt es nach dem Umschalten einer Ampel von Rot auf Grün zu einem Auffahrunfall und lässt sich nicht klären, ob der Unfall darauf beruht, dass der Fuß des nachfolgenden Fahrers vom Bremspedal auf das Gaspedal gerutscht ist, so ist der Schaden hälftig zu teilen, da die Regeln des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall nicht anwendbar sind.