Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in einer Fahrzeugkolonne auf der Autobahn
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.1973 - Aktenzeichen 15 U 13/73
DRsp Nr. 1994/9498
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in einer Fahrzeugkolonne auf der Autobahn
Wer auf der Autobahn in einer Fahrzeugkolonne, wenn der Vordermann normal abbremst, so spät reagiert, daß er hart abbremsen muß, verschuldet den Auffahrunfall des folgenden Fahrzeugs. Der Eigentümer des auffahrenden Fahrzeugs kann Ersatz in Höhe von 80 % der Schäden verlangen, wenn sein Vordermann trotz harten Bremsens seinerseits aufgefahren ist und offenbleibt, ob der zuletzt Auffahrende hätte halten können, ohne zu kollidieren, wenn sein Vordermann nicht aufgefahren wäre.