Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall durch Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs wegen ausgebrochener Pferde
OLG Hamm, vom 25.02.2002 - Aktenzeichen 6 U 139/01
DRsp Nr. 2008/13581
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall durch Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs wegen ausgebrochener Pferde
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug angesichts zweier ausgebrochener Pferde auf der Fahrbahn plötzlich und für das nachfolgende Fahrzeug unerwartet abbremst, so spricht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des auffahrenden Fahrzeugs. Unter Berücksichtigung der Tiergefahr ist von einer Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des auffahrenden Fahrzeugs auszugehen.