Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Anfahren an einer Ampel
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.1987 - Aktenzeichen 10 U 37/87
DRsp Nr. 1994/11422
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Anfahren an einer Ampel
Verzögert beim Start mehrerer an einer Ampel wartender Kfz der Vorausfahrende nach wenigen Metern - etwa wegen eines Missverständnisses über die Ampelsignale - seine Geschwindigkeit und fährt der Hintermann deshalb auf, so haftet der Hintermann in vollem Umfang für den Schaden. Die Betriebsgefahr des voranfahrenden Kfz tritt hinter dem Verschulden des Auffahrenden zurück.