Das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 04.12.2013 -
a b g e ä n d e r t:
a)Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.067,71 EUR zzgl. Zinsen hieraus i. H. v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz ab 20.10.2011 und 114,47 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
b)Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger in I. Instanz 67% und die Beklagten als Gesamtschuldner 34%, in II. Instanz der Kläger 59% und die Beklagten als Gesamtschuldner 41%.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert der Berufung: EUR 5.017,34.
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