Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Bundesstraße
LG Stuttgart, Urteil vom 25.07.1979 - Aktenzeichen 21 O 160/79
DRsp Nr. 1994/15310
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Bundesstraße
Kommt es auf einer Bundesstraße zu einem Auffahrunfall, nachdem das vorausfahrende Fahrzeug angehalten hat, um sich nach dem Weg zu erkundigen, so trifft dieses allenfalls ein leichtes Verschulden, so dass von einer Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des auffahrenden Fahrzeugs auszugehen ist.