Auf die Berufung der Klägerin vom 08.09.2017 wird das Endurteil des LG München I vom 24.08.2017 abgeändert und wie folgt neugefasst:
I.Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die B. Bank GmbH zur Leasingnummer ...403 und der Kundennummer ...3,56 € sowie an die Klägerin 362,75 €, jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2016, zu zahlen.
II. III. IV. 2. 3. 4. 5. 6.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|