Haftungsverteilung bei Ausscheren eines LKW zum Überholen auf der Autobahn und Kollision mit einem von hinten mit hoher Geschwindigkeit herangeführten Fahrzeug
OLG Hamm, vom 20.09.2000 - Aktenzeichen 13 U 37/00
DRsp Nr. 2008/13590
Haftungsverteilung bei Ausscheren eines LKW zum Überholen auf der Autobahn und Kollision mit einem von hinten mit hoher Geschwindigkeit herangeführten Fahrzeug
Schert ein LKW auf der Autobahn nach links aus, um zu überholen und beachtet er dabei mit hoher Geschwindigkeit von hinten herangeführte Fahrzeuge nicht, so dass es zu einem Auffahrunfall kommt, so ist wegen des überwiegenden Verschuldens des LKW-Fahrers eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu dessen Lasten anzunehmen. Der PKW-Fahrer hat sich lediglich die Betriebsgefahr seines mit hoher Geschwindigkeit geführten Fahrzeugs anrechnen zu lassen.