Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen wird das am 2. April 2015 verkündete Einzelrichterurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst wie folgt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 26.137,39 € nebst in Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Januar 2013 nebst vorgerichtlicher anwaltlicher Kosten in Höhe von 1.373,14 € zu zahlen.
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