Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur fahrenden PKW auf einen auf die Überholspur wechselnden LKW
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.11.1981 - Aktenzeichen 2 U 92/81
DRsp Nr. 1994/13530
Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur fahrenden PKW auf einen auf die Überholspur wechselnden LKW
Kommt es zu einer Kollision eines mit einer Geschwindigkeit von mindestens 170 km/h auf der Überholspur der Autobahn fahrenden PKW mit einem einscherenden LKW, so muss der PKW sich die Betriebsgefahr mit einer Mithaftungsquote von 1/4 anrechnen lassen.