Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 08.03.2012 -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.160,32 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2011 zu bezahlen.
2.Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 136,43 EUR vorgerichtlicher Anwaltskosten nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.08.2011 zu bezahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
Die weitergehenden Rechtsmittel beider Seiten werden zurückgewiesen.
II. III. IV.
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