Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1986 - Aktenzeichen 1 U 78/85
DRsp Nr. 1994/9134
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn
1. Fährt eine Straßenbahn auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auf, so gilt der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des auffahrenden Fahrers nicht im Hinblick auf die Schienengebundenheit, den langen Bremsweg und das deshalb bestehende Durchfahrtsrecht nach § 2 Abs. 3StVO nicht ohne Weiteres.2. Hat der Kraftfahrer sein Fahrzeug in einer auch von der Straßenbahn benutzte Fahrspur ohne ausreichenden Sicherheitsabstand nach hinten eingeordnet und abgebremst und fährt die Straßenbahn auf, so trägt er die alleinige Haftung.