Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein langsam auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug
AG Wilhelmshaven, vom 29.10.2002 - Aktenzeichen 6 C 602/02
DRsp Nr. 2008/13777
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein langsam auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug
Wechselt auf der Autobahn ein den linken Fahrstreifen befahrendes Fahrzeug nach rechts, um einem schnell von hinten herangeführten Fahrzeug Platz zu machen, und kommt es dabei auf der rechten Fahrspur zu einem Auffahrunfall auf ein dort mit nur 60 km/h fahrendes Fahrzeug, so ist trotz des Anscheinsbeweises für ein Verschulden des auffahrenden Fahrzeugs eine Haftungsverteilung von 50 : 50 gerechtfertigt, weil die Betriebsgefahr des vorausfahrenden Fahrzeugs durch das Langsamfahren erhöht war.