Haftungsverteilung bei Anfahren eines Radfahrers durch einen LKW bei gemeinsamem Linksabbiegen
OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2000 - Aktenzeichen 13 U 18/00
DRsp Nr. 2004/1434
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Radfahrers durch einen LKW bei gemeinsamem Linksabbiegen
»1. Rad- und Mofafahrer dürfen Fahrzeuge, die auf einer Linksabbiegespur vor einer Lichtzeichenanlage warten, nicht rechts überholen.2. Der Fahrer eines Lkw, der auf einer Linksabbiegespur als erstes Fahrzeug vor einer Lichtzeichenanlage wartet, muss nicht damit rechnen, dass Zweiradfahrer ihn rechts überholen und unmittelbar vor dem Lkw anhalten.3. Er ist deshalb nicht verpflichtet, durch ständige Beobachtung des rechten Außenspiegels den Verkehrsraum rechts neben seinem Fahrzeug im Auge zu behalten oder sich vor oder während des Anfahrens durch einen Blick in den Anfahrspiegel zu vergewissern, dass sich vor oder vorne schräg rechts neben dem Lkw kein Radfahrer befindet.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.