Am 20. Dezember 1959 fuhr der Dachdeckerhelfer Günther Sch. gegen 17.15 Uhr mit seinem Fahrrad von S. kommend auf der K.-Straße in Richtung R.
In der gleichen Richtung fahrend folgte ihm der Beklagte mit seinem Personenkraftwagen Ford 12M. Er fuhr in Höhe des Hauses Nr. 247 (Pumpwerk) kurz vor der Autobahnunterführung mit seinem Wagen den Radfahrer an. Dabei wurde Sch. so schwer verletzt, dass er kurz nach dem Unfall starb.
Die Klägerin, bei der Sch. sozialversichert war, zahlt an seine Witwe Gertrud Sch. und an seine vier Kinder seit 1. Dezember 1959 Witwen- und Waisenrente sowie Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner.
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