BGH, Urteil vom 15.03.1966 - Aktenzeichen VI ZR 222/64
DRsp Nr. 2008/15079
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers
Fährt ein Pkw-Fahrer einen Fußgänger an und vereitelt er durch Unfallflucht nähere Feststellungen zum Unfallhergang, so ist von einem Mitverschulden des Fußgängers nicht auszugehen.