Haftungsverteilung bei Anfahren eines auf die Fahrbahn laufenden Kindes in einem Wohngebiet
SchlHOLG, Urteil vom 07.05.1997 - Aktenzeichen 9 U 112/96
DRsp Nr. 1999/1822
Haftungsverteilung bei Anfahren eines auf die Fahrbahn laufenden Kindes in einem Wohngebiet
»1. Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 aStVO setzt voraus, daß der Kraftfahrer bei äußerster Sorgfalt das Kind bemerken kann oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte mit seiner Anwesenheit im Fahrbahnbereich rechnen muß.2. Auch in einem Wohngebiet braucht ein Fahrzeugführer ohne triftige Gründe nicht stets damit zu rechnen, daß ein bisher für ihn unsichtbares Kind plötzlich hinter einem parkenden Pkw auf die Fahrbahn läuft.«
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