1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. September 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover geändert und das am 27. April 2016 verkündete Versäumnisurteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise aufgehoben und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.548,65 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. Januar 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.
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