Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 8.2.2013 (
zurückgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Geldbetrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor vollstreckungsbeginn Sicherheit in Höhe von 110% des beizutreibenden Geldbetrags leisten.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 48.557,57 EUR
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