Auf die Berufungen der Klägerin und des Erstbeklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 20.000 DM Schmerzensgeld nebst 4 % Zinsen seit dem 14.11.1997 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin den zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 83 % die Beklagten als Gesamtschuldner, im übrigen die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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