Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.04.2015 (Az:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.340 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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