Der Kläger begehrt von dem Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall.
Am 09.01.1998 fuhr der Kläger vorwärts mit seinem Pkw BMW 525 (E34) aus dem Betriebshof des Anwesens E.-Straße 17 bis 19 in L. auf die E.-Straße und kollidierte mit einem von links herannahenden Pkw.
Das Fahrzeug des Klägers wurde durch den Aufprall vorne links und an der rechten Seite beschädigt, nachdem es durch die Kollision an die rechts von der Ausfahrt befindliche Hauswand geschleudert worden war.
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