Haftung eines vom Kraftfahrer beauftragten Abschleppunternehmers gegenüber dem Fahrzeugeigentümer
AG Bersenbrück, Urteil vom 09.11.2000 - Aktenzeichen 4 C 715/00 (VIII)
DRsp Nr. 2003/16819
Haftung eines vom Kraftfahrer beauftragten Abschleppunternehmers gegenüber dem Fahrzeugeigentümer
Ein von einem Pkw-Fahrer mit dem Abschleppen des bei einem Unfall beschädigten Fahrzeugs beauftragter Abschleppunternehmer haftet - aufgrund vertraglicher Schutzwirkung - gegenüber dem mit dem Fahrer nicht identischen Pkw-Eigentümer für die Beschädigung des Fahrzeugs infolge unsachgemäßer Handhabung des Abschleppens.