Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 19. Zivilkammer - v. 09.02.2007 (2/19
Der Kläger trägt die Kosten beider Instanzen sowie die Kosten des Revisionsverfahrens.
Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten aus dem berufungsurteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des nach dem Berufungsurteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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