Die Klägerin, ein Transportunternehmen, begehrt vom Beklagten, der in eine Versicherungsvermittlung betreibt, Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung und anderem.
Der Beklagte hat Anfang 1993 in der Klägerin für deren Lastkraftwagen der Marke mit dem amtlichen Kennzeichen ... eine grüne Versicherungskarte der zwischenzeitlich in Vermögensverfall geratenen mit der Seriennummer der Policennummer der Gültigkeitsdauer vom bis zum und der Geltung für die Bundesrepublik Deutschland und weitere europäische Länder insbesondere der Europäischen Union (Anlage zu Bl. 124/128; siehe auch die ebendort) ausgestellt und gegen Zahlung von DM 1.700,00 ausgehändigt.
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