Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.06.2014 (
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten über die angebliche Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme der Kosten, die der Klägerin infolge Risikozuschlägen zu ihrer privaten Krankenversicherung entstehen.
1. 2. 3. 4.
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