Die Klägerin und Berufungsklägerin wird darauf hingewiesen, dass ihr Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat; der Senat beabsichtigt deshalb, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu diesem Hinweis bis zum 19.7.2013 Stellung zu nehmen.
I.
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