Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. September 2016 verkündete Grundurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Fulda wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten nach dem Brand eines Wohnmobils auf Schadensersatz in Anspruch.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf das angefochtene Grundurteil Bezug genommen.
Das Landgericht hat der Klage dem Grunde nach stattgegeben:
Die Klageforderung sei dem Grunde nach aus § 7 Abs. 1 StVG i. V. m. § 115 VVG - beschränkt auf die Höchstbeträge des § 12 StVG - gerechtfertigt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|