1.1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Dezember 2016 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az.:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 14.641,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 22. Oktober 2012 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin zu 100 % alle weiteren auf sie übergegangenen Aufwendungen zu ersetzen, die erforderlich sind, um die Verletzungen des Versicherten T... Z... aus Anlass des Unfalls vom 13. März 2012 zu behandeln oder zu entschädigen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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