Die Kläger begehren Schadensersatz wegen eines Fahrzeugbrandes.
Der Beklagte zu 1 stellte in den Abendstunden des 18. Mai 2003 seinen bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten PKW auf einem öffentlichen Parkplatz ab. In der Nacht setzte ein Unbekannter den PKW in Brand. Das brennende Fahrzeug rollte dann auf den in der Nähe stehenden, bei der Klägerin zu 1 versicherten LKW der Klägerin zu 2 zu und setzte diesen ebenfalls in Brand.
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