Auf die Berufung der Beklagten vom 18.04.2017 wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 04.04.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte zu 1) 13.723,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 6.502,61 € für die Zeit vom 09.02.2015 bis zum 10.02.2015 und aus 13.723,71 € für die Zeit seit dem 10.02.2015 zu zahlen.
3. II. III. IV. V.
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