A. Im Ausgangsverfahren streiten die Parteien über die Haftung für Schäden, die der Beklagte als Arbeitnehmer verursacht hat.
Die Klägerin, die ein Bauunternehmen betreibt, hatte auf einem Hausgrundstück eine Grundstückseinfriedung zu erstellen. Der Beklagte war ihr Polier auf dieser Baustelle. Zum Ausbau des Fundaments mußten mit einem Bagger Gräben ausgehoben werden. Der Beklagte wurde von dem Geschäftsführer der Klägerin im Beisein eines weiteren Mitarbeiters in die Baustelle eingewiesen. Der Baggerführer beschädigte beim Aushub die Gasleitung. Durch den Schaltfunken eines elektrischen Geräts explodierte das in die Kellerräume des Hauses ausgeströmte Gas. An dem Haus entstand ein Schaden von 244.263,-- DM. Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Zahlung des durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckten Schadens.
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