Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 26.10.2016 -
die Beteiligte zu 2) verpflichtet, weitere 218,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2015 an die Antragstellerin zu zahlen,
2.die Beteiligte zu 2) verpflichtet, weitere 523,60 € an die Antragstellerin zu zahlen.
II.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, soweit die Beteiligte zu 2) verpflichtet worden ist, weitere 523,60 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.
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