Haftung der Werkstatt für Getriebeschaden - Werkvertrag, Mangel, Mangelfolgeschaden, Verjährung, Reparaturwerkstatt; Haftung
OLG Köln, Urteil vom 17.05.1994 - Aktenzeichen 22 U 262/93
DRsp Nr. 1995/1750
Haftung der Werkstatt für Getriebeschaden - Werkvertrag, Mangel, Mangelfolgeschaden, Verjährung, Reparaturwerkstatt; Haftung
»Ein Getriebeschaden ist ein unmittelbarer Mangelfolgeschaden einer bei einer "kleinen Inspektion" unterlassenen Sichtkontrolle, die zur Entdeckung eines Ölmangels im Getriebe geführt hätte; die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Fahrzeuges nach Beendigung der "kleinen Inspektion".«