Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 19. November 2013 geändert.
Dem Antragsteller wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht für die Zeit ab dem 8. November 2013 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung oder Beiträge aus dem Vermögen bewilligt und Rechtsanwalt S E beigeordnet.
Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren, in welchem der Antragsteller im Wege eines Überprüfungsverfahrens einen höheren Zuschuss für die Aufwendungen für seine private Krankenversicherung im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2011 geltend macht.
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