Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.02.2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Eintrittspflicht des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für eine streitige Versorgungsanwartschaft.
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