In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Juli 2018 wird dem Antragsteller Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten Rechtsanwalt F* ..., E* ..., mit der Maßgabe bewilligt, dass er auf die von ihm gegebenenfalls zu tragenden Prozesskosten monatliche Raten in Höhe von 31,00 EUR zu leisten hat.
I.
Der nach seinen Angaben 1987 im Irak geborene Antragsteller, der seit dem Jahr 2000 in Deutschland lebt und eine Duldungsbescheinigung innehat, mit der er nicht seiner Ausweis- oder Passpflicht genügt, wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Untätigkeitsklage.
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