Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. März 2011 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Beihilfe allein deshalb versagt werden darf, weil er für sich und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen keinen Krankenversicherungsschutz nachgewiesen hat.
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