Das Amtsgericht hat den Betroffenen, der als Polizeibeamter in Nordhorn tätig ist, wegen "fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Gesamtgeschwindigkeit von 60 km/h um 73 km/h gemäß §§ 41 II, 49 StVO i.V.m. 24, 26 a StVG, §§ 1 ff. BKatV " zu einer Geldbuße von 600 Euro verurteilt, gegen ihn ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats festgesetzt und angeordnet, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
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