Der Betroffene überschritt am 8.9.2001 um 12.55 Uhr mit einem Pkw in A. auf der G. Straße in Richtung G. die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen am 7.3.2002 wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft zu einer Geldbuße von 100 EUR verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
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