Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Walsrode zurückverwiesen
I.
Das Amtsgericht Walsrode hat den Betroffenen am 17.12.2020 wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h zu einer Geldbuße von 140 € verurteilt und ihm für die Dauer von 1 Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
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