Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des Wartepflichtigen
BGH, Urteil vom 28.06.1966 - Aktenzeichen VI ZR 245/64
DRsp Nr. 1994/6051
Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des Wartepflichtigen
Der Wartepflichtige kann grundsätzlich darauf vertrauen, daß kein bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer aus einer nicht einzusehenden Position überschnell herankommen werde.