Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des vorfahrtberechtigten Fahrers
BGH, Urteil vom 04.10.1966 - Aktenzeichen VI ZR 23/65
DRsp Nr. 1994/6041
Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des vorfahrtberechtigten Fahrers
Ein vorfahrtberechtigter Kraftfahrer braucht sich nicht auf Verkehrswidrigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer einzustellen, die erfahrungsgemäß nur ausnahmsweise vorkommen (hier: zügige Überquerung sämtlicher Fahrbahnen der bevorrechtigten Straße durch einen Wartepflichtigen, zugunsten dessen lediglich eine auf der mittleren Fahrspur haltende Straßenbahn auf ihr Vorrecht verzichtet hat).