LG Hamburg, vom 05.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 323 O 195/95
Geltung des Sichtfahrgebots auf einer Bundesstrasse
OLG Hamburg, Urteil vom 01.02.2002 - Aktenzeichen 14 U 88/01
DRsp Nr. 2004/19475
Geltung des Sichtfahrgebots auf einer Bundesstrasse
Das Sichtfahrgebot gilt bei nächtlichen Sichtverhältnissen auf einer Bundesstrasse auch dann, wenn ein leerstehender, unbeleuchteter Sattelschlepperanhänger im Abblendlicht erst in einer Entfernung von 40m sichtbar ist.